Outsourcing

Buchhaltung in der Hausverwaltung auslagern: Ablauf, Kosten, was wirklich passiert

Was ausgelagert wird, was bei Ihnen bleibt, der Ablauf in drei Schritten und eine Modellrechnung an einem Beispielobjekt.

Belege sammeln, kontieren, Konten pflegen, Abrechnungen erstellen: Buchhaltung bindet in jeder Hausverwaltung Zeit, die an anderer Stelle fehlt – bei der Betreuung von Eigentümern und Mietern, bei Instandhaltung, bei Neuakquise. Immer mehr Geschäftsführer prüfen deshalb, ob sich die WEG-, Miet- und SEV-Buchhaltung auslagern lässt. Die Kostenfrage ist dabei meist schnell beantwortet. Schwerer wiegt eine andere: Was genau gibt man aus der Hand – und was nicht? Dieser Artikel beantwortet beides.

Was wird ausgelagert, was bleibt bei der Verwaltung

Auslagern lässt sich die Ausführung – konkret je nach Verwaltungsart:

  • WEG-Verwaltung: laufende Kontierung, Kontenabstimmung, Vorbereitung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Instandhaltungsrücklagen im Blick behalten.
  • Mietverwaltung: Mietbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung, laufende Zahlungsüberwachung, Vorbereitung des Mahnwesens.
  • SEV-Buchhaltung: Kontierung und Abstimmung für Sondereigentumsverwaltungen, inklusive Zuordnung zu einzelnen Einheiten.

Nicht ausgelagert wird die Verfügung über das Geld. Wir buchen jeden Vorgang vollständig in unserem eigenen System und bereiten jede fällige Zahlung vor. Freigegeben wird jede einzelne Zahlung ausschließlich von Ihnen, über EBICS. Ohne Ihre Freigabe verlässt kein Cent das Konto der Gemeinschaft oder des Eigentümers.

Diese Trennung ist kein Komfortmerkmal, sondern der Grund, warum sich Buchhaltung überhaupt seriös auslagern lässt. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt gesetzlich der Wohnungseigentümergemeinschaft und ihrem Verwalter, der die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung trifft (§§ 18, 27 WEG) – dazu zählt auch die Entscheidung über Zahlungen. Ein Dienstleister, der Buchungen vorbereitet, ohne selbst über Konten verfügen zu können, wird für die Verwaltung tätig, nicht an ihrer Stelle (§ 278 BGB, Erfüllungsgehilfe). Er nimmt Arbeit ab, nicht Verantwortung. Die bleibt, wie gesetzlich vorgesehen, bei Ihnen – vorausgesetzt, Sie prüfen die vorbereiteten Buchungen und Zahlungsvorschläge weiterhin inhaltlich, statt sie nur noch durchzuwinken. Diese Auswahl- und Überwachungssorgfalt bleibt beim Verwalter, unabhängig davon, wer die Vorarbeit leistet.

Der Ablauf in drei Schritten

  • 1. Belege liefern. Sie stellen Rechnungen, Kontoauszüge und Verträge digital bereit – per Scan, Foto, E-Mail oder aus Ihrer bestehenden Ablage. Ein Wechsel Ihrer eigenen Software ist dafür nicht nötig.
  • 2. Buchen. Wir buchen vollständig in unserer eigenen Impower-Instanz: Kontierung, Zuordnung zu Einheiten und Kostenarten, Kontenabstimmung, Vorarbeit für Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung.
  • 3. Freigeben. Fällige Zahlungen werden als Vorschlag über EBICS an Sie übergeben, mit Beleg und Kontierung im Zugriff. Sie prüfen und geben frei.

Der Ablauf wiederholt sich Monat für Monat. Der Einstieg selbst ist kein Großprojekt: Im Onboarding werden die laufenden Objekte, die bestehenden Konten und der aktuelle Buchungsstand einmalig übernommen; ab dann läuft der reguläre Drei-Schritte-Rhythmus.

Modellrechnung: 20 Einheiten

Der Preis ist bewusst einfach gehalten: 5,90 € netto je Einheit und Monat, zzgl. Umsatzsteuer, unabhängig von Objektgröße, Objektart oder Buchungsvolumen. Für ein WEG-Objekt mit 20 Einheiten heißt das konkret:

  • 20 Einheiten × 5,90 € = 118,00 € netto pro Monat
  • zzgl. 19 % USt = 22,42 €
  • 140,42 € brutto pro Monat

Hochgerechnet auf ein Jahr sind das 1.416,00 € netto. Bei einem größeren Bestand skaliert die Rechnung linear mit: Ein Portfolio aus fünf vergleichbaren Objekten mit insgesamt 100 Einheiten liegt bei 590 € netto im Monat. Keine Einrichtungsgebühr, kein Sockelbetrag, keine Staffelung nach Buchungsanzahl. Bei zwölf Monaten Mindestlaufzeit ist das Onboarding kostenlos.

Zum Vergleich: Eine interne Buchhaltungskraft kostet nicht nur das Bruttogehalt, sondern zusätzlich Sozialabgaben, Arbeitsplatz, Software-Lizenzen, Fortbildung und die Vertretung bei Ausfall. Beim Modell mit 5,90 € je Einheit wächst und schrumpft die Kostenbasis dagegen exakt mit dem Bestand.

Kein Systemwechsel nötig – warum das für die Entscheidung zählt

Wir buchen in unserer eigenen Impower-Instanz – unabhängig davon, welche Software Sie selbst einsetzen. Sie liefern Belege, wir buchen. Es gibt keinen Datenimport in Ihr System und keine Abhängigkeit von einer Schnittstelle, die brechen kann. Für die Entscheidung heißt das: Das Risiko eines Fehlstarts ist gering. Passt die Zusammenarbeit nicht, endet sie zum Laufzeitende – ohne dass vorher IT-Strukturen umgebaut werden müssten.

Die häufigsten Sorgen – und wie sie konkret adressiert werden

Kontrollverlust. Die EBICS-Freigabe ist kein Zusatzmerkmal, sondern der Kern des Modells: Jede Zahlung sehen und genehmigen Sie einzeln, bevor sie ausgeführt wird. Sie behalten exakt die Kontrolle, die Sie heute haben – nur die Vorarbeit dazu übernehmen wir.

Datenschutz. Wir verarbeiten Belege und Kontodaten DSGVO-konform, mit Serverstandort Deutschland. Keine Verarbeitung außerhalb der EU, keine Weitergabe an Dritte über den Auftrag hinaus.

GoBD. Unser Buchhaltungssystem ist GoBD-konform aufgebaut: Jede Buchung ist mit Beleg verknüpft und revisionssicher dokumentiert. Für eine Prüfung ändert sich für Sie nichts.

Für wen sich Outsourcing lohnt – und für wen (noch) nicht

Outsourcing lohnt sich vor allem für Verwaltungen, die laufend neue Objekte gewinnen, Personalausfälle nicht kurzfristig auffangen können, ihre Buchhaltung heute uneinheitlich führen, oder Fixkosten statt Personalkosten planen wollen. Weniger sinnvoll ist es, wenn eine Verwaltung ihre Buchhaltung bereits eng mit anderen internen Abläufen verzahnt hat oder ausschließlich sehr kleine Bestände verwaltet, für die sich kein Umstellungsaufwand lohnt. Ein ehrliches Fazit gehört dazu: Outsourcing ersetzt keine funktionierende, gut besetzte eigene Buchhaltung – es ist eine Lösung für die Lücke, die entsteht, wenn genau das nicht der Fall ist.

Fazit

Buchhaltung auslagern heißt nicht, die Verwaltung aus der Hand zu geben. Es heißt, die Ausführung abzugeben und die Entscheidung zu behalten. Belege liefern, buchen lassen, Zahlungen freigeben – der Ablauf ist einfach, die Kosten sind ab dem ersten Tag klar, und ein Systemwechsel ist nicht nötig.

Ob sich das für Ihr Portfolio rechnet, lässt sich in einem kurzen, unverbindlichen Gespräch klären. Erstgespräch vereinbaren.

Rechtliche Grundlagen
  • §§ 18, 27 WEG – ordnungsmäßige Verwaltung, Verwalterbefugnisse
  • § 278 BGB – Erfüllungsgehilfe

Dieser Artikel ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.

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