Mietbuchhaltung. Vollständig ausgelagert.
Sollstellung, Mieteingangskontrolle und Betriebskostenabrechnung nach § 556 BGB – termingerecht und nachvollziehbar. Sie liefern die Belege, wir buchen in unserem System.
Warum auslagern
Wo es in der Praxis klemmt
Drei Punkte, an denen Mietverwaltung regelmäßig Zeit und Geld kostet – und die sich auslagern lassen.
Verstrichene Fristen kosten bares Geld
Wird die Betriebskostenabrechnung zu spät zugestellt, ist die Nachforderung nach § 556 Abs. 3 BGB regelmäßig verloren. Das ist kein Schönheitsfehler, das ist ein direkter Verlust.
Kleinteilig und daueraktuell
Mieterwechsel, Staffelmieten, geänderte Vorauszahlungen: Mietbuchhaltung besteht aus vielen kleinen Änderungen, die alle sitzen müssen. Genau dafür braucht es Routine.
Kein Personalrisiko mehr
Kein Recruiting, keine Urlaubsvertretung, kein Ausfall durch Krankheit. Wir sind als eingespieltes Team Ihre Buchhaltung – unabhängig von einzelnen Personen.
Leistungen
Alles im Monatspreis enthalten
Kein Baukasten, keine Paketstufen, keine Zusatzkosten – der Leistungsumfang ist bei allen Verwaltungsarten derselbe.
Sollstellung & Mieteingang
Miete und Betriebskostenvorauszahlung je Einheit stellen, Zahlungseingänge täglich abgleichen und Differenzen sofort sichtbar machen.
Betriebskostenabrechnung nach § 556 BGB
Abrechnung je Einheit einschließlich Vorauszahlungsabgleich, nach dem vertraglich vereinbarten Umlageschlüssel.
Die Zwölfmonatsfrist im Blick
§ 556 Abs. 3 BGB lässt zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen. Wir arbeiten mit festen Vorlaufterminen.
Mietanpassungen nachziehen
Staffel- und Indexmieten werden zum Stichtag in der Sollstellung berücksichtigt, damit die Forderung stimmt und nicht erst bei der Abrechnung auffällt.
Kautionen getrennt führen
Mietsicherheiten werden nach § 551 BGB getrennt vom Vermögen des Vermieters geführt und sauber abgegrenzt ausgewiesen.
Mahnwesen & offene Posten
Offene-Posten-Reporting je Objekt, Zahlungserinnerung und erste Mahnung systemgestützt, damit Rückstände nicht auflaufen.
So läuft die Übernahme ab
Von der Anfrage zum laufenden Betrieb
Drei Schritte, kein Aufwand auf Ihrer Seite – von der ersten Anfrage bis zur ersten laufenden Buchung.
Erstgespräch & Bestandsaufnahme
Sie nennen uns die Anzahl der Mieteinheiten und Ihren aktuellen Dienstleister. Wir klären Umfang und Wechseltermin.
Kostenlos & unverbindlichDatenübernahme
Wir übernehmen die relevanten Bestandsdaten digital – laufende Mietverhältnisse, Kautionen, offene Posten – und pflegen sie in unserer Impower-Instanz ein.
Kein Aufwand für SieLaufender Betrieb
Ab dem vereinbarten Stichtag buchen wir Mieteingänge und Betriebskosten laufend. Die Abrechnung nach § 556 BGB liefern wir termingerecht.
Fristen im BlickDatensicherheit & Vertraulichkeit
Ihre Daten bleiben in sicheren Händen
Buchhaltung auszulagern ist Vertrauenssache. Deshalb behandeln wir Ihre Unterlagen mit der Sorgfalt und den Standards, die ich aus 10 Jahren Bankenwirtschaft mitbringe.
Serverstandort Deutschland
Ihre Daten werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren innerhalb der EU verarbeitet und gespeichert – vollständig DSGVO-konform.
Verschlüsselte Übertragung
Belege und gesamte Kommunikation laufen ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen (TLS/HTTPS). Kein unverschlüsselter Datenversand.
Zahlungshoheit bei Ihnen
Wir buchen und bereiten sämtliche Zahlungen vor – die finale Freigabe erteilen ausschließlich Sie selbst per EBICS.
Häufige Fragen
Antworten zu Mietverwaltung
Stand: 26. August 2026
Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein. Danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen, sofern der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat. Wir planen deshalb mit festen Vorlaufterminen statt auf den letzten Drücker.
Ja. Die Eigentümerabrechnung und das laufende Reporting sind im Monatspreis enthalten, ohne Zusatzkosten.
Ja. Wir bereiten sämtliche Zahlungsaufträge über EBICS auf, die finale Freigabe erteilen ausschließlich Sie.
Nein. Wir buchen vollständig in unserer eigenen Impower-Instanz, unabhängig von Ihrer bisherigen Software.
Wir übernehmen die relevanten Bestandsdaten digital von Ihrer bisherigen Verwaltung oder Ihrem vorherigen Dienstleister und pflegen sie in unserer eigenen Impower-Instanz ein. Laufende Mietverhältnisse und Kautionen führen wir nahtlos weiter.
In der Regel wenige Wochen, abhängig davon, wie schnell uns die Belege und Bestandsdaten vorliegen. Bei zwölf Monaten Mindestlaufzeit ist das Onboarding für Sie kostenlos.
5,90 € netto je Einheit und Monat zuzüglich Umsatzsteuer – identisch zu WEG und SEV. Keine Einrichtungsgebühr, kostenloses Onboarding bei 12 Monaten Laufzeit.
Ihr Ansprechpartner
Persönlich. Verbindlich. Erreichbar.

Luis Beisheim
Seit 10 Jahren bin ich in der Immobilien- und Bankenwirtschaft tätig und verantworte operativ ein Immobilienunternehmen mit 90 Mitarbeitern – von der WEG- und Mietverwaltung bis hin zu angeschlossenen Handwerksdienstleistungen.
Ich kenne die Abläufe, die Herausforderungen und die Anforderungen einer professionellen Hausverwaltung aus der täglichen Praxis – nicht aus dem Lehrbuch.
Weitere Verwaltungsarten
Zum selben Preis
WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung kosten identisch 5,90 € netto je Einheit und Monat.
WEG-Buchhaltung →
Hausgeld, Erhaltungsrücklage, Jahresabrechnung und Vermögensbericht nach § 28 WEG.
SEV-Buchhaltung →
Hausgeld gegenüber der Gemeinschaft und eine eigene Abrechnung gegenüber dem Mieter.
Übersicht & Preise →
Alle Leistungen, Preisrechner, Datensicherheit und die häufigsten Fragen auf einen Blick.
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