SEV-Buchhaltung. Vollständig ausgelagert.
Sondereigentumsverwaltung heißt: zwei Abrechnungswelten sauber verbinden. Wir führen das Hausgeld gegenüber der Gemeinschaft und die Betriebskosten gegenüber dem Mieter – und halten beides auseinander.
Warum auslagern
Wo es in der Praxis klemmt
Drei Punkte, an denen Sondereigentumsverwaltung regelmäßig Zeit und Geld kostet – und die sich auslagern lassen.
Zwei Abrechnungen, zwei Maßstäbe
Die WEG-Abrechnung folgt dem Wohnungseigentumsrecht, die Betriebskostenabrechnung dem Mietrecht. Wer beides gleichsetzt, produziert angreifbare Abrechnungen.
Die teuren Positionen
Rücklagenzuführung, Verwaltervergütung und Instandsetzung sind gegenüber dem Mieter nicht umlagefähig. Rutschen sie durch, ist die Abrechnung fehlerhaft.
Auch bei fremder WEG-Verwaltung
Wir brauchen nur die Jahresabrechnung und die Heizkostenabrechnung der Gemeinschaft. Wer die WEG verwaltet, ist für uns unerheblich.
Leistungen
Alles im Monatspreis enthalten
Kein Baukasten, keine Paketstufen, keine Zusatzkosten – der Leistungsumfang ist bei allen Verwaltungsarten derselbe.
Hausgeld gegenüber der Gemeinschaft
Sollstellung und Zahlung des Hausgelds überwachen, Abweichungen zur beschlossenen Vorschusshöhe frühzeitig melden.
Mieteingang je Sondereigentum
Miete und Vorauszahlungen je Einheit stellen, Zahlungseingänge abgleichen und Rückstände sichtbar halten.
Betriebskostenabrechnung nach § 556 BGB
Eine eigenständige Abrechnung gegenüber dem Mieter – aus der WEG-Jahresabrechnung abgeleitet, nicht aus ihr kopiert.
Nicht umlagefähige Positionen herausrechnen
Zuführung zur Erhaltungsrücklage, Verwaltervergütung und Instandsetzung gehören nicht in die Mieterabrechnung. Genau hier entstehen die meisten Fehler.
Heizkosten übernehmen
Die Heizkostenwerte aus der Gemeinschaftsabrechnung fließen nach der Heizkostenverordnung in die Abrechnung des Sondereigentums ein.
Eigentümerreporting & Mahnwesen
Abrechnung an den Eigentümer, Offene-Posten-Reporting, Zahlungserinnerung und erste Mahnung systemgestützt.
So läuft die Übernahme ab
Von der Anfrage zum laufenden Betrieb
Drei Schritte, kein Aufwand auf Ihrer Seite – von der ersten Anfrage bis zur ersten laufenden Buchung.
Erstgespräch & Bestandsaufnahme
Sie nennen uns die Anzahl der Sondereigentumseinheiten. Wir klären Umfang, Wechseltermin und wie Hausgeld und Betriebskosten bislang getrennt geführt wurden.
Kostenlos & unverbindlichDatenübernahme
Wir übernehmen die relevanten Bestandsdaten digital – für beide Abrechnungswelten getrennt – und pflegen sie in unserer Impower-Instanz ein.
Kein Aufwand für SieLaufender Betrieb
Ab dem vereinbarten Stichtag führen wir Hausgeld gegenüber der Gemeinschaft und Betriebskosten gegenüber dem Mieter sauber getrennt weiter.
Zwei Abrechnungswelten, sauber getrenntDatensicherheit & Vertraulichkeit
Ihre Daten bleiben in sicheren Händen
Buchhaltung auszulagern ist Vertrauenssache. Deshalb behandeln wir Ihre Unterlagen mit der Sorgfalt und den Standards, die ich aus 10 Jahren Bankenwirtschaft mitbringe.
Serverstandort Deutschland
Ihre Daten werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren innerhalb der EU verarbeitet und gespeichert – vollständig DSGVO-konform.
Verschlüsselte Übertragung
Belege und gesamte Kommunikation laufen ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen (TLS/HTTPS). Kein unverschlüsselter Datenversand.
Zahlungshoheit bei Ihnen
Wir buchen und bereiten sämtliche Zahlungen vor – die finale Freigabe erteilen ausschließlich Sie selbst per EBICS.
Häufige Fragen
Antworten zu Sondereigentumsverwaltung
Stand: 26. August 2026
Nein. Sie enthält Positionen, die gegenüber dem Mieter nicht umlagefähig sind – etwa die Zuführung zur Erhaltungsrücklage, die Verwaltervergütung und Instandsetzungskosten – und folgt einem anderen Maßstab. Wir leiten daraus eine eigenständige Betriebskostenabrechnung nach § 556 BGB ab.
Ja. Für die SEV-Buchhaltung genügen uns die Jahresabrechnung und die Heizkostenabrechnung der Gemeinschaft. Wer die WEG verwaltet, spielt keine Rolle.
Ja. Sämtliche Zahlungsaufträge werden über EBICS aufbereitet, freigegeben wird ausschließlich von Ihnen.
Nein. Wir buchen in unserer eigenen Impower-Instanz, unabhängig von Ihrer bisherigen Software.
Wir übernehmen die relevanten Bestandsdaten digital von Ihrer bisherigen Verwaltung oder Ihrem vorherigen Dienstleister und pflegen sie in unserer eigenen Impower-Instanz ein – getrennt nach Hausgeld- und Betriebskostenabrechnung, wie es die Sondereigentumsverwaltung verlangt.
In der Regel wenige Wochen, abhängig davon, wie schnell uns die Belege und Bestandsdaten vorliegen. Bei zwölf Monaten Mindestlaufzeit ist das Onboarding für Sie kostenlos.
5,90 € netto je Einheit und Monat zuzüglich Umsatzsteuer – identisch zu WEG und Mietverwaltung. Keine Einrichtungsgebühr, kostenloses Onboarding bei 12 Monaten Laufzeit.
Ihr Ansprechpartner
Persönlich. Verbindlich. Erreichbar.

Luis Beisheim
Seit 10 Jahren bin ich in der Immobilien- und Bankenwirtschaft tätig und verantworte operativ ein Immobilienunternehmen mit 90 Mitarbeitern – von der WEG- und Mietverwaltung bis hin zu angeschlossenen Handwerksdienstleistungen.
Ich kenne die Abläufe, die Herausforderungen und die Anforderungen einer professionellen Hausverwaltung aus der täglichen Praxis – nicht aus dem Lehrbuch.
Weitere Verwaltungsarten
Zum selben Preis
WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung kosten identisch 5,90 € netto je Einheit und Monat.
WEG-Buchhaltung →
Hausgeld, Erhaltungsrücklage, Jahresabrechnung und Vermögensbericht nach § 28 WEG.
Mietbuchhaltung →
Sollstellung, Mieteingangskontrolle und Betriebskostenabrechnung nach § 556 BGB.
Übersicht & Preise →
Alle Leistungen, Preisrechner, Datensicherheit und die häufigsten Fragen auf einen Blick.
Kontakt
Sprechen wir über Ihre Sondereigentumseinheiten.
Kostenfreies Erstgespräch – kein Druck, kein Kleingedrucktes. Nennen Sie uns Ihre Einheiten, wir rechnen gemeinsam durch.